Besuch nach einem Suizidversuch: Was Freunde und Angehörige auf der Station beachten sollten

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Besuch nach einem Suizidversuch

Veröffentlicht am:

Ein Holzstuhl mit einer zusammengelegten grauen Wolldecke in einer hellen Zimmerecke neben einem Fenster

DESCRIPTION: Was sagt man beim Besuch in der Psychiatrie nach einem Suizidversuch? Ein psychiatrischer Essay über Schweigen, Berührung, das Geheimnis und das Versprechen, wiederzukommen.

Was ein Besuch nach einem Suizidversuch verlangt

Nach einem Suizidversuch zögern Freunde und Angehörige manchmal, die psychiatrische Station zu besuchen, weil sie fürchten, das Falsche zu sagen. Ein solcher Besuch wirft ethische Fragen auf: Wie respektiert man die Wünsche des anderen? Wann muss man trotz eines Wunsches nach Verschwiegenheit Hilfe holen? Und was kann man versprechen, ohne sich zu übernehmen?

Vor der Stationstür: Wie beginnt man den Besuch?

Wer einen Freund nach einem Suizidversuch auf einer psychiatrischen Station besuchen möchte, hat sich vielleicht ein paar Sätze zurechtgelegt. Beim Wiedersehen passen sie dann nicht mehr. Der andere ist erschöpft, möchte wenig sprechen oder reagiert anders als erwartet.

Manche Freunde und Angehörige halten sich aus Unsicherheit ganz zurück. Ihr Schweigen kann als Rückzug oder Ablehnung ankommen, auch wenn es aus Rücksicht entsteht. Deshalb sollte man Kontakt anbieten und fragen, ob ein Besuch erwünscht ist: „Ich würde dich gern besuchen. Passt das für dich?“ Wer gerade niemanden sehen möchte, darf ablehnen, ohne sich rechtfertigen zu müssen.

Die erste ethische Frage richtet sich auf den Wunsch des anderen und darauf, diesen ernst zu nehmen. Dazu gehört, erreichbar zu bleiben, wenn ein Besuch vorerst abgelehnt wird. Man kann vereinbaren, wann man sich wieder meldet.

Was Anwesenheit mitteilen kann

Ein Besuch auf einer psychiatrischen Station verlangt kein Programm. Man darf schweigen, nebeneinandersitzen, aus dem Fenster schauen oder Tee trinken. Erschöpfung und die Wirkung von Medikamenten können es schwer machen, einem Gespräch zu folgen. Der Besucher muss die Stille nicht mit Fragen füllen.

Der Besucher zeigt: Du bist es mir wert, hierherzukommen. Dafür braucht es keine lange Unterhaltung. Zwanzig Minuten können genügen. Wer unsicher ist, ob der andere müde wird, kann fragen: „Möchtest du, dass ich noch bleibe, oder brauchst du Ruhe?“ Auch der Besucher darf sagen, wann er gehen muss.

Konkrete Angebote nehmen dem anderen die Arbeit ab, selbst eine Bitte zu formulieren: „Soll ich dir was mitbringen: Kleidung oder dein Ladekabel?“ Auch Besorgungen oder ein vereinbarter Anruf beim Arbeitgeber können entlasten. Was jemand übernimmt und welche Informationen er weitergibt, sollte vorher abgesprochen werden.

Fragen, bevor man berührt

Eine psychiatrische Behandlung kann mit Einschränkungen der Selbstbestimmung verbunden sein. Auf einer geschlossenen Station betrifft das schon die Frage, ob man die Station verlassen darf. Nach einem Suizidversuch können zudem Untersuchungen und körperliche Behandlungen nötig gewesen sein.

Eine Umarmung kann willkommen sein. Sie kann sich in dieser Situation aber auch aufdrängen, selbst wenn körperliche Nähe sonst zur Beziehung gehört. „Möchtest du eine Umarmung?“ gibt dem anderen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden.

Ein Nein ist eine vollständige Antwort. Es verlangt keine Erklärung und sollte weder beleidigtes Zurückweichen noch Überredungsversuche auslösen.

Das Wort aussprechen

Aus Scheu sprechen Angehörige manchmal nur von „dem, was passiert ist“. Solche Umschreibungen können die Verständigung erschweren. Das Wort „Suizidversuch“ darf fallen, ruhig und ohne Nachdruck. Ebenso darf der andere sagen, dass er darüber gerade nicht sprechen möchte.

Ging dem Versuch ein Verlust voraus, darf auch der Name des Menschen genannt werden, um den es geht. Wer einen Verstorbenen beim Namen nennt, lässt Raum für Erinnerungen. Ob der Trauernde diesen Raum nutzen möchte, entscheidet er selbst.

Für den Besuch braucht es keine Rekonstruktion des Suizidversuchs. Fragen nach Einzelheiten sollten nicht die Neugier des Besuchers bedienen. Wenn der andere erzählen möchte, kann man zuhören und fragen, was ihn jetzt beschäftigt. Fragen, die zur Einschätzung einer aktuellen Gefahr nötig sind, gehören in einen anderen Zusammenhang: Sie dienen dem Schutz und der Behandlung.

Was tröstende Formeln anrichten können

„Alles hat einen Sinn.“ „Ich weiß, wie du dich fühlst.“ „Denk doch an deine Familie.“ Solche Sätze können aus Hilflosigkeit entstehen. Sie geben dem Erlebten eine Bedeutung, aber für den Sprecher, oder sie tragen eine Erwartung vor, bevor der andere überhaupt zu Wort gekommen ist.

Der Hinweis auf die Familie kann als Vorwurf ankommen und den Druck erhöhen, sich rechtfertigen zu müssen. Thomas Joiner beschreibt in Why People Die by Suicide das Erleben, für andere eine Belastung zu sein, als Bestandteil seiner Theorie suizidalen Verhaltens. Wer bereits so über sich denkt, kann eine moralische Ermahnung als Bestätigung seiner Selbstvorwürfe verstehen.

Ein „Ich bin immer für dich da“ lässt sich nicht verlässlich einlösen. Einlösbar ist eine begrenzte Zusage: „Du kannst mich heute Abend anrufen. Wenn ich nicht sofort rangehe, rufe ich bis neun zurück.“ Im Gespräch darf man eingestehen, dass einem die Worte fehlen. Zuhören verlangt keine fertige Erklärung und keinen Lösungsvorschlag.

Direkt nach Suizidgedanken fragen

Die Sorge, jemanden durch die Frage nach Suizidgedanken erst auf die Idee zu bringen, hält sich hartnäckig. Eine Übersicht von Dazzi und Kollegen (2014) fand keinen Hinweis darauf, dass Fragen nach Suizidalität solche Gedanken hervorrufen. Einige der ausgewerteten Studien berichteten über eine Abnahme.

Bei Sorge um den anderen darf man deshalb direkt fragen: „Denkst du im Moment auch daran, dir das Leben zu nehmen?“ Die Formulierung lässt erkennen, was gemeint ist. Sie erspart dem Gefragten, Andeutungen entschlüsseln oder das Thema selbst eröffnen zu müssen.

Die Frage verpflichtet den Besucher, die Antwort ernst zu nehmen. Er muss die Gefahr nicht selbst fachlich beurteilen können. Auf der Station kann er das Behandlungsteam hinzuziehen und sagen, was ihm mitgeteilt wurde oder Sorge macht.

Das Geheimnis und seine Grenze

Ein Freund sagt: „Ich erzähle dir etwas, aber du darfst es niemandem sagen.“ Wer eine solche Bitte hört, sollte keine uneingeschränkte Verschwiegenheit versprechen. Man kann vorher erklären: „Ich höre dir zu. Wenn ich fürchte, dass du dir etwas antust, muss ich aber Hilfe holen.“

Hier können zwei Verpflichtungen miteinander in Konflikt geraten: das Vertrauen des Freundes zu achten und auf eine mögliche Lebensgefahr zu reagieren. Äußert er aktuelle Suizidgedanken, sollte das Behandlungsteam einbezogen werden. Wenn möglich, geht man diesen Schritt gemeinsam: „Lass uns der Pflegekraft sagen, wie es dir gerade geht.“ Bei unmittelbarer Gefahr muss das Team sofort informiert werden, auch gegen den Wunsch des Freundes.

Den Schritt offen anzukündigen, erhält die Ehrlichkeit der Beziehung, soweit die Situation das zulässt. Weitergegeben werden die Angaben, die für die Sorge um seine Sicherheit nötig sind. Dass das Team seinerseits möglicherweise keine Auskunft geben darf, hindert Angehörige nicht daran, Beobachtungen und Sorgen mitzuteilen.

Das kleine Versprechen

Beim Abschied lässt sich ein nächster Kontakt vereinbaren: „Möchtest du, dass ich am Donnerstag nach der Arbeit wiederkomme?“ Wenn der andere zustimmt, wird daraus eine Zusage. Kann man sie nicht einhalten, sollte man rechtzeitig absagen und einen anderen Termin anbieten.

Hannah Arendt beschreibt in Vita activa das Geben und Halten von Versprechen als eine menschliche Antwort auf die Unabsehbarkeit der Zukunft. Eine Zusage macht einen begrenzten Teil dieser Zukunft verlässlich. Für einen Besuch heißt das: Der andere weiß, womit er rechnen darf, und kann sich darauf einstellen.

Dazu genügen kleine Vereinbarungen: ein Anruf am Sonntag, Bücher beim nächsten Besuch, ein gemeinsamer Spaziergang, sobald er möglich und erwünscht ist. Auch nach der Entlassung verdient diese Verlässlichkeit Aufmerksamkeit.

Eine Metaanalyse von Chung und Kollegen (2017) zeigt ein erhöhtes Suizidrisiko nach psychiatrischen Klinikaufenthalten. Eine Entlassung bedeutet daher keinesfalls, dass jede Gefahr vorüber ist.

Die Grenze des Besuchers

Kein Besuch kann garantieren, dass ein anderer weiterlebt. Freunde und Angehörige können Kontakt halten, vereinbarte Hilfe leisten und bei Gefahr Unterstützung hinzuziehen. Für die fachliche Einschätzung und Behandlung ist das Behandlungsteam zuständig. Ein Freund muss keine ständige Überwachung übernehmen.

Auch der Besucher kann durch den Suizidversuch erschüttert sein. Manche Angehörige haben den anderen gefunden oder Erste Hilfe geleistet. Andere beschäftigen sich mit der Frage, ob sie vorher etwas hätten bemerken müssen. Auch Wut, Angst und Erschöpfung brauchen einen Ort, an dem sie ausgesprochen werden können, ohne dass der Patient dafür sorgen muss, den Besucher zu beruhigen.

Ein Gespräch mit einem vertrauten Menschen, eine Angehörigengruppe oder eigene professionelle Hilfe können dafür Raum bieten. Zur Verlässlichkeit gehört, die eigenen Grenzen zu kennen und mitzuteilen. So lassen sich Zusagen treffen, die man auch einhalten kann.

Das Wichtigste in Kürze

•            Kontakt anbieten und vor dem Besuch fragen, ob er erwünscht ist. Eine Absage respektieren.

•            Schweigen zulassen und Dauer sowie Ende des Besuchs abstimmen.

•            Konkrete Hilfe anbieten und die Übernahme von Aufgaben vereinbaren.

•            Vor einer Berührung fragen und ein Nein akzeptieren.

•            Den Suizidversuch ansprechen dürfen, ohne ein Gespräch darüber zu verlangen.

•            Vorwürfe, vorschnelle Deutungen und unerfüllbare Versprechen vermeiden.

•            Bei Sorge direkt nach aktuellen Suizidgedanken fragen.

•            Keine uneingeschränkte Geheimhaltung versprechen. Bei aktuellen Suizidgedanken das Behandlungsteam einbeziehen, bei unmittelbarer Gefahr sofort.

•            Weitere Kontakte gemeinsam vereinbaren und Zusagen einhalten.

•            Die eigenen Grenzen beachten und selbst Unterstützung suchen.

Hilfe in Krisen: Notruf und Telefonseelsorge

Bei unmittelbarer Gefahr auf der Station sofort das Pflege- oder Behandlungsteam verständigen.

·        Deutschland: Notruf 112 · TelefonSeelsorge 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123, rund um die Uhr.

·        Österreich: Rettung 144 · Telefonseelsorge 142, rund um die Uhr.

·        Schweiz: Sanität 144 · Die Dargebotene Hand 143, rund um die Uhr.

Quellen

·        Dazzi, T., Gribble, R., Wessely, S. & Fear, N. T. (2014). Does asking about suicide and related behaviours induce suicidal ideation? What is the evidence? Psychological Medicine, 44(16), 3361–3363.

·        Chung, D. T. et al. (2017). Suicide Rates After Discharge From Psychiatric Facilities: A Systematic Review and Meta-analysis. JAMA Psychiatry, 74(7), 694–702.

·        Joiner, T. (2005). Why People Die by Suicide. Cambridge, MA: Harvard University Press.

·        Arendt, H. (1960). Vita activa oder Vom tätigen Leben. Stuttgart: Kohlhammer.

·        World Health Organization (2023). Preventing suicide: a resource for media professionals, update 2023.

·        TelefonSeelsorge Deutschland

·        Krisentelefonnummern, gesundheit.gv.at

·        Die Dargebotene Hand, Telefon 143


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DESCRIPTION: Was sagt man beim Besuch in der Psychiatrie nach einem Suizidversuch? Ein psychiatrischer Essay über Schweigen, Berührung, das Geheimnis und das Versprechen, wiederzukommen.

Was ein Besuch nach einem Suizidversuch verlangt

Nach einem Suizidversuch zögern Freunde und Angehörige manchmal, die psychiatrische Station zu besuchen, weil sie fürchten, das Falsche zu sagen. Ein solcher Besuch wirft ethische Fragen auf: Wie respektiert man die Wünsche des anderen? Wann muss man trotz eines Wunsches nach Verschwiegenheit Hilfe holen? Und was kann man versprechen, ohne sich zu übernehmen?

Vor der Stationstür: Wie beginnt man den Besuch?

Wer einen Freund nach einem Suizidversuch auf einer psychiatrischen Station besuchen möchte, hat sich vielleicht ein paar Sätze zurechtgelegt. Beim Wiedersehen passen sie dann nicht mehr. Der andere ist erschöpft, möchte wenig sprechen oder reagiert anders als erwartet.

Manche Freunde und Angehörige halten sich aus Unsicherheit ganz zurück. Ihr Schweigen kann als Rückzug oder Ablehnung ankommen, auch wenn es aus Rücksicht entsteht. Deshalb sollte man Kontakt anbieten und fragen, ob ein Besuch erwünscht ist: „Ich würde dich gern besuchen. Passt das für dich?“ Wer gerade niemanden sehen möchte, darf ablehnen, ohne sich rechtfertigen zu müssen.

Die erste ethische Frage richtet sich auf den Wunsch des anderen und darauf, diesen ernst zu nehmen. Dazu gehört, erreichbar zu bleiben, wenn ein Besuch vorerst abgelehnt wird. Man kann vereinbaren, wann man sich wieder meldet.

Was Anwesenheit mitteilen kann

Ein Besuch auf einer psychiatrischen Station verlangt kein Programm. Man darf schweigen, nebeneinandersitzen, aus dem Fenster schauen oder Tee trinken. Erschöpfung und die Wirkung von Medikamenten können es schwer machen, einem Gespräch zu folgen. Der Besucher muss die Stille nicht mit Fragen füllen.

Der Besucher zeigt: Du bist es mir wert, hierherzukommen. Dafür braucht es keine lange Unterhaltung. Zwanzig Minuten können genügen. Wer unsicher ist, ob der andere müde wird, kann fragen: „Möchtest du, dass ich noch bleibe, oder brauchst du Ruhe?“ Auch der Besucher darf sagen, wann er gehen muss.

Konkrete Angebote nehmen dem anderen die Arbeit ab, selbst eine Bitte zu formulieren: „Soll ich dir was mitbringen: Kleidung oder dein Ladekabel?“ Auch Besorgungen oder ein vereinbarter Anruf beim Arbeitgeber können entlasten. Was jemand übernimmt und welche Informationen er weitergibt, sollte vorher abgesprochen werden.

Fragen, bevor man berührt

Eine psychiatrische Behandlung kann mit Einschränkungen der Selbstbestimmung verbunden sein. Auf einer geschlossenen Station betrifft das schon die Frage, ob man die Station verlassen darf. Nach einem Suizidversuch können zudem Untersuchungen und körperliche Behandlungen nötig gewesen sein.

Eine Umarmung kann willkommen sein. Sie kann sich in dieser Situation aber auch aufdrängen, selbst wenn körperliche Nähe sonst zur Beziehung gehört. „Möchtest du eine Umarmung?“ gibt dem anderen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden.

Ein Nein ist eine vollständige Antwort. Es verlangt keine Erklärung und sollte weder beleidigtes Zurückweichen noch Überredungsversuche auslösen.

Das Wort aussprechen

Aus Scheu sprechen Angehörige manchmal nur von „dem, was passiert ist“. Solche Umschreibungen können die Verständigung erschweren. Das Wort „Suizidversuch“ darf fallen, ruhig und ohne Nachdruck. Ebenso darf der andere sagen, dass er darüber gerade nicht sprechen möchte.

Ging dem Versuch ein Verlust voraus, darf auch der Name des Menschen genannt werden, um den es geht. Wer einen Verstorbenen beim Namen nennt, lässt Raum für Erinnerungen. Ob der Trauernde diesen Raum nutzen möchte, entscheidet er selbst.

Für den Besuch braucht es keine Rekonstruktion des Suizidversuchs. Fragen nach Einzelheiten sollten nicht die Neugier des Besuchers bedienen. Wenn der andere erzählen möchte, kann man zuhören und fragen, was ihn jetzt beschäftigt. Fragen, die zur Einschätzung einer aktuellen Gefahr nötig sind, gehören in einen anderen Zusammenhang: Sie dienen dem Schutz und der Behandlung.

Was tröstende Formeln anrichten können

„Alles hat einen Sinn.“ „Ich weiß, wie du dich fühlst.“ „Denk doch an deine Familie.“ Solche Sätze können aus Hilflosigkeit entstehen. Sie geben dem Erlebten eine Bedeutung, aber für den Sprecher, oder sie tragen eine Erwartung vor, bevor der andere überhaupt zu Wort gekommen ist.

Der Hinweis auf die Familie kann als Vorwurf ankommen und den Druck erhöhen, sich rechtfertigen zu müssen. Thomas Joiner beschreibt in Why People Die by Suicide das Erleben, für andere eine Belastung zu sein, als Bestandteil seiner Theorie suizidalen Verhaltens. Wer bereits so über sich denkt, kann eine moralische Ermahnung als Bestätigung seiner Selbstvorwürfe verstehen.

Ein „Ich bin immer für dich da“ lässt sich nicht verlässlich einlösen. Einlösbar ist eine begrenzte Zusage: „Du kannst mich heute Abend anrufen. Wenn ich nicht sofort rangehe, rufe ich bis neun zurück.“ Im Gespräch darf man eingestehen, dass einem die Worte fehlen. Zuhören verlangt keine fertige Erklärung und keinen Lösungsvorschlag.

Direkt nach Suizidgedanken fragen

Die Sorge, jemanden durch die Frage nach Suizidgedanken erst auf die Idee zu bringen, hält sich hartnäckig. Eine Übersicht von Dazzi und Kollegen (2014) fand keinen Hinweis darauf, dass Fragen nach Suizidalität solche Gedanken hervorrufen. Einige der ausgewerteten Studien berichteten über eine Abnahme.

Bei Sorge um den anderen darf man deshalb direkt fragen: „Denkst du im Moment auch daran, dir das Leben zu nehmen?“ Die Formulierung lässt erkennen, was gemeint ist. Sie erspart dem Gefragten, Andeutungen entschlüsseln oder das Thema selbst eröffnen zu müssen.

Die Frage verpflichtet den Besucher, die Antwort ernst zu nehmen. Er muss die Gefahr nicht selbst fachlich beurteilen können. Auf der Station kann er das Behandlungsteam hinzuziehen und sagen, was ihm mitgeteilt wurde oder Sorge macht.

Das Geheimnis und seine Grenze

Ein Freund sagt: „Ich erzähle dir etwas, aber du darfst es niemandem sagen.“ Wer eine solche Bitte hört, sollte keine uneingeschränkte Verschwiegenheit versprechen. Man kann vorher erklären: „Ich höre dir zu. Wenn ich fürchte, dass du dir etwas antust, muss ich aber Hilfe holen.“

Hier können zwei Verpflichtungen miteinander in Konflikt geraten: das Vertrauen des Freundes zu achten und auf eine mögliche Lebensgefahr zu reagieren. Äußert er aktuelle Suizidgedanken, sollte das Behandlungsteam einbezogen werden. Wenn möglich, geht man diesen Schritt gemeinsam: „Lass uns der Pflegekraft sagen, wie es dir gerade geht.“ Bei unmittelbarer Gefahr muss das Team sofort informiert werden, auch gegen den Wunsch des Freundes.

Den Schritt offen anzukündigen, erhält die Ehrlichkeit der Beziehung, soweit die Situation das zulässt. Weitergegeben werden die Angaben, die für die Sorge um seine Sicherheit nötig sind. Dass das Team seinerseits möglicherweise keine Auskunft geben darf, hindert Angehörige nicht daran, Beobachtungen und Sorgen mitzuteilen.

Das kleine Versprechen

Beim Abschied lässt sich ein nächster Kontakt vereinbaren: „Möchtest du, dass ich am Donnerstag nach der Arbeit wiederkomme?“ Wenn der andere zustimmt, wird daraus eine Zusage. Kann man sie nicht einhalten, sollte man rechtzeitig absagen und einen anderen Termin anbieten.

Hannah Arendt beschreibt in Vita activa das Geben und Halten von Versprechen als eine menschliche Antwort auf die Unabsehbarkeit der Zukunft. Eine Zusage macht einen begrenzten Teil dieser Zukunft verlässlich. Für einen Besuch heißt das: Der andere weiß, womit er rechnen darf, und kann sich darauf einstellen.

Dazu genügen kleine Vereinbarungen: ein Anruf am Sonntag, Bücher beim nächsten Besuch, ein gemeinsamer Spaziergang, sobald er möglich und erwünscht ist. Auch nach der Entlassung verdient diese Verlässlichkeit Aufmerksamkeit.

Eine Metaanalyse von Chung und Kollegen (2017) zeigt ein erhöhtes Suizidrisiko nach psychiatrischen Klinikaufenthalten. Eine Entlassung bedeutet daher keinesfalls, dass jede Gefahr vorüber ist.

Die Grenze des Besuchers

Kein Besuch kann garantieren, dass ein anderer weiterlebt. Freunde und Angehörige können Kontakt halten, vereinbarte Hilfe leisten und bei Gefahr Unterstützung hinzuziehen. Für die fachliche Einschätzung und Behandlung ist das Behandlungsteam zuständig. Ein Freund muss keine ständige Überwachung übernehmen.

Auch der Besucher kann durch den Suizidversuch erschüttert sein. Manche Angehörige haben den anderen gefunden oder Erste Hilfe geleistet. Andere beschäftigen sich mit der Frage, ob sie vorher etwas hätten bemerken müssen. Auch Wut, Angst und Erschöpfung brauchen einen Ort, an dem sie ausgesprochen werden können, ohne dass der Patient dafür sorgen muss, den Besucher zu beruhigen.

Ein Gespräch mit einem vertrauten Menschen, eine Angehörigengruppe oder eigene professionelle Hilfe können dafür Raum bieten. Zur Verlässlichkeit gehört, die eigenen Grenzen zu kennen und mitzuteilen. So lassen sich Zusagen treffen, die man auch einhalten kann.

Das Wichtigste in Kürze

•            Kontakt anbieten und vor dem Besuch fragen, ob er erwünscht ist. Eine Absage respektieren.

•            Schweigen zulassen und Dauer sowie Ende des Besuchs abstimmen.

•            Konkrete Hilfe anbieten und die Übernahme von Aufgaben vereinbaren.

•            Vor einer Berührung fragen und ein Nein akzeptieren.

•            Den Suizidversuch ansprechen dürfen, ohne ein Gespräch darüber zu verlangen.

•            Vorwürfe, vorschnelle Deutungen und unerfüllbare Versprechen vermeiden.

•            Bei Sorge direkt nach aktuellen Suizidgedanken fragen.

•            Keine uneingeschränkte Geheimhaltung versprechen. Bei aktuellen Suizidgedanken das Behandlungsteam einbeziehen, bei unmittelbarer Gefahr sofort.

•            Weitere Kontakte gemeinsam vereinbaren und Zusagen einhalten.

•            Die eigenen Grenzen beachten und selbst Unterstützung suchen.

Hilfe in Krisen: Notruf und Telefonseelsorge

Bei unmittelbarer Gefahr auf der Station sofort das Pflege- oder Behandlungsteam verständigen.

·        Deutschland: Notruf 112 · TelefonSeelsorge 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123, rund um die Uhr.

·        Österreich: Rettung 144 · Telefonseelsorge 142, rund um die Uhr.

·        Schweiz: Sanität 144 · Die Dargebotene Hand 143, rund um die Uhr.

Quellen

·        Dazzi, T., Gribble, R., Wessely, S. & Fear, N. T. (2014). Does asking about suicide and related behaviours induce suicidal ideation? What is the evidence? Psychological Medicine, 44(16), 3361–3363.

·        Chung, D. T. et al. (2017). Suicide Rates After Discharge From Psychiatric Facilities: A Systematic Review and Meta-analysis. JAMA Psychiatry, 74(7), 694–702.

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